E-Rechnung erstellen – ohne Buchhaltungssoftware
Zuletzt aktualisiert: 11. Februar 2026
Die E-Rechnungspflicht gilt auch für Sie. Aber Sie müssen dafür nicht auf teure Buchhaltungssoftware umsteigen. Konvertieren Sie Ihre Word-, Excel- oder PDF-Rechnung einfach in XRechnung oder ZUGFeRD.
Kostenlos testen – ohne Kreditkarte
Kennen Sie das?
Teure Buchhaltungssoftware
„Sie brauchen jetzt lexoffice / sevDesk / Billomat für €15-30/Monat, um E-Rechnungen zu erstellen.“ – Das stimmt nicht.
Komplizierte Einrichtung
Neue Software installieren, Stammdaten pflegen, Schnittstellen einrichten, DATEV-Export verstehen... Für 5-10 Rechnungen im Monat?
Eigene Vorlage aufgeben
Sie haben Ihre Word-Rechnungsvorlage über Jahre perfektioniert. Jetzt sollen Sie alles in einer Software neu aufsetzen?
Monatliche Kosten
Ein weiteres Abo in der Liste. Jeden Monat zahlen, auch wenn Sie mal weniger Rechnungen schreiben.
Die einfache Alternative
Keine neue Software
Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt in Word oder Excel. Dann laden Sie sie hoch und erhalten eine konforme E-Rechnung.
Keine monatlichen Kosten
Kein Abo. Kaufen Sie Credits, wenn Sie sie brauchen. Credits verfallen nicht.
Eigene Vorlage behalten
Ihre Word- oder Excel-Vorlage bleibt Ihre. Wir konvertieren nur das Ergebnis in das E-Rechnungsformat.
Sofort startklar
Keine Einrichtung, keine Schulung. Laden Sie Ihre erste Rechnung hoch und erhalten Sie sofort eine E-Rechnung.
So erstellen Sie Ihre E-Rechnung
In drei einfachen Schritten – ohne Softwarewechsel
Rechnung wie gewohnt erstellen
Erstellen Sie Ihre Rechnung in Word, Excel oder als PDF – mit Ihrer eigenen Vorlage.
Hochladen und prüfen
Laden Sie die Rechnung hoch. Alle Daten werden automatisch erkannt. Prüfen Sie und ergänzen Sie bei Bedarf.
E-Rechnung herunterladen
Laden Sie Ihre konforme XRechnung oder ZUGFeRD-Datei herunter und versenden Sie sie an Ihren Kunden.
E-Rechnungspflicht: die wichtigsten Termine
1. Januar 2025
Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.
Bis 31. Dezember 2027
Übergangsfristen gelten weiter, zuletzt für Unternehmen mit bis zu 800.000 EUR Vorjahresumsatz.
Ab 1. Januar 2028
Für inländische B2B-Umsätze gilt die Sendepflicht grundsätzlich flächendeckend.
Maßgeblich sind die offiziellen Begriffe und Regeln rund um EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD und die KoSIT-Prüfregeln. Für evergreen Seiten nennen wir bewusst Standards und Prüfpfade statt veralteter Punktversionen.
Mehr zur E-Rechnungspflicht erfahrenFaire Preise für Freelancer
Kein Abo, keine monatlichen Kosten. Zahlen Sie nur, was Sie brauchen.
Kein Abo. Credits verfallen nicht.
Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen als Freelancer
Bin ich als Freelancer von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Ja. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle B2B-Umsätze in Deutschland – unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Wenn Sie Rechnungen an andere Unternehmen stellen (z.B. Agenturen, Firmen), müssen Sie ab 2025 E-Rechnungen empfangen können und ab 2028 (bzw. 2027 bei >€800k Umsatz) E-Rechnungen versenden. Ausnahme: Sind Sie Kleinunternehmer nach §19 UStG, sind Sie dauerhaft von der Sendepflicht befreit — die Empfangspflicht gilt aber auch für Sie.
Brauche ich jetzt eine Buchhaltungssoftware?
Nein. Sie können Ihre Rechnungen weiterhin in Word, Excel oder als PDF erstellen. Mit e-rechnung.tools konvertieren Sie diese Rechnungen einfach in das E-Rechnungsformat. Keine neue Software, keine Schulung, kein Abo nötig.
Was ist, wenn mein Kunde noch keine E-Rechnungen akzeptiert?
Ab 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wenn Sie eine ZUGFeRD-Rechnung versenden, erhält Ihr Kunde eine normale PDF, die er wie gewohnt öffnen kann – mit dem Bonus, dass seine Buchhaltung die Daten automatisch auslesen kann.
Was kostet mich das?
Sie können 2 E-Rechnungen kostenlos erstellen – ohne Kreditkarte. Danach starten günstige Credit-Pakete. Credits verfallen nicht. Es gibt kein Abo, das Sie vergessen können.
Kann ich meine eigene Rechnungsvorlage behalten?
Ja, unbedingt. Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt mit Ihrer eigenen Word-, Excel- oder PDF-Vorlage. Wir konvertieren nur das Ergebnis in das E-Rechnungsformat. Ihr Workflow bleibt gleich.