E-Rechnung für Kleinunternehmer: Ja, auch Sie sind betroffen
Die E-Rechnungspflicht gilt unabhängig von der Umsatzsteuerpflicht. Auch als Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen Sie E-Rechnungen erstellen können. Wir zeigen Ihnen, wie – einfach und ohne Buchhaltungssoftware.
5 Konvertierungen kostenlos • Keine Anmeldung nötig
Häufiger Irrtum: „Als Kleinunternehmer bin ich befreit"
Viele Kleinunternehmer glauben, dass sie von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind, weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Das ist falsch.
Die E-Rechnungspflicht basiert auf dem Umsatzsteuergesetz, knüpft aber nicht an die Steuerpflicht an. Sie gilt für alle B2B-Umsätze – also Rechnungen an andere Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständige.
Der einzige Unterschied: Ihre E-Rechnung enthält keine Mehrwertsteuer. Das Format (XRechnung oder ZUGFeRD) bleibt aber das gleiche.
Was ändert sich für Sie?
✓Was bleibt gleich
- • Ihre Rechnung enthält weiterhin keine MwSt.
- • Der Hinweis auf §19 UStG bleibt
- • Alle anderen Pflichtangaben bleiben gleich
- • Sie können Ihre Vorlage weiter nutzen
!Was sich ändert
- • Das Dateiformat muss XRechnung oder ZUGFeRD sein
- • Eine normale PDF reicht nicht mehr (ab 2028)
- • Sie müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 2025)
- • Ihre Rechnung muss maschinenlesbar sein
Beispiel: So sieht Ihre E-Rechnung aus
Ihre Angaben (wie bisher):
- • Ihr Name und Anschrift
- • Kundenname und Anschrift
- • Rechnungsnummer: 2025-001
- • Rechnungsdatum: 15.01.2025
- • Leistungsbeschreibung
- • Netto-Betrag: 500,00 €
- • Kein MwSt.-Ausweis
- • Hinweis auf §19 UStG
Das Format ändert sich:
So erstellen Sie Ihre E-Rechnung als Kleinunternehmer
Ihr Workflow bleibt fast gleich – nur das Dateiformat ändert sich
Rechnung erstellen
Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt – mit dem Hinweis auf §19 UStG (keine MwSt.).
Hochladen und prüfen
Laden Sie die Rechnung hoch. Alle Daten werden automatisch erkannt, inklusive des Hinweises zur Kleinunternehmerregelung.
E-Rechnung herunterladen
Laden Sie Ihre konforme XRechnung oder ZUGFeRD-Datei herunter – vollständig ohne MwSt.-Ausweis.
E-Rechnungspflicht: Das müssen Sie wissen
Januar 2025
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
Januar 2027
Unternehmen >€800k Umsatz müssen E-Rechnungen senden
Januar 2028
Alle B2B-Rechnungen müssen E-Rechnungen sein
Unsere E-Rechnungen entsprechen dem EN 16931 Standard und sind kompatibel mit XRechnung 3.0 und ZUGFeRD 2.1.1 – GoBD-konform und validiert.
Mehr zur E-Rechnungspflicht erfahrenGünstig auch für Kleinunternehmer
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Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen als Kleinunternehmer
Gilt die E-Rechnungspflicht wirklich auch für Kleinunternehmer?
Ja. Die E-Rechnungspflicht knüpft nicht an die Umsatzsteuerpflicht an, sondern an B2B-Umsätze. Wenn Sie als Kleinunternehmer Rechnungen an andere Unternehmen stellen, sind Sie betroffen – auch wenn Sie keine MwSt. ausweisen. Ab 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können, ab 2028 auch versenden.
Wie erstelle ich eine E-Rechnung ohne Mehrwertsteuer?
Genauso wie Ihre normale Rechnung – nur im E-Rechnungsformat. Erstellen Sie Ihre Rechnung in Word oder Excel mit dem Hinweis auf §19 UStG und ohne MwSt.-Ausweis. Wir konvertieren sie in XRechnung oder ZUGFeRD. Das Format unterstützt Rechnungen ohne Umsatzsteuer vollständig.
Was muss auf meiner E-Rechnung als Kleinunternehmer stehen?
Die gleichen Pflichtangaben wie auf einer normalen Rechnung: Ihr Name und Anschrift, Kundenangaben, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Netto-Betrag (= Gesamtbetrag). Dazu der Hinweis: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" oder ähnlich. Kein MwSt.-Ausweis, keine Steuer-ID nötig.
Brauche ich teure Buchhaltungssoftware?
Nein. Sie können Ihre Rechnungen weiterhin in Word, Excel oder als PDF erstellen. Mit e-rechnung.tools konvertieren Sie diese in E-Rechnungen – ohne monatliche Kosten, ohne Abo. Das Starter-Paket für €2,99 reicht für 50 Rechnungen.
Was ist, wenn ich unter €250 Umsatz pro Rechnung liege?
Für Kleinbetragsrechnungen unter €250 (brutto) gibt es vereinfachte Anforderungen bei den Pflichtangaben. Die E-Rechnungspflicht gilt aber auch hier für B2B-Umsätze. Es ist also sinnvoll, auch kleine Rechnungen direkt als E-Rechnung zu erstellen.
Muss ich auch E-Rechnungen empfangen?
Ja, ab Januar 2025. Ihre Lieferanten und Dienstleister werden Ihnen zunehmend E-Rechnungen schicken. Sie müssen in der Lage sein, diese zu öffnen und zu verarbeiten. ZUGFeRD-Dateien können Sie wie normale PDFs öffnen. XRechnungen (XML) können Sie mit unserem kostenlosen Validator prüfen.
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