ViDA: Was die EU-Reform für E-Rechnungen bedeutet
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
ViDA steht für „VAT in the Digital Age“, ein Paket der EU zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Für Rechnungssteller zählt vor allem ein Teil davon: Ab dem 1. Juli 2030 sind E-Rechnungen bei Umsätzen mit Unternehmen in anderen EU-Staaten Pflicht, verbunden mit einer digitalen Meldung an die Steuerverwaltung. Diese Seite zeigt, welche Termine gelten und was das für Unternehmen in Deutschland heißt.
Das Wichtigste in Kürze
Der Rat der EU hat das ViDA-Paket am 11. März 2025 beschlossen. In Kraft ist es seit dem 14. April 2025. Seitdem dürfen die Mitgliedstaaten die E-Rechnung im Inland verpflichtend machen. Deutschland hatte eine solche Pflicht schon vorher beschlossen: Empfang seit 2025, Versand ab 2027 und 2028. Neu ist ab dem 1. Juli 2030 die EU-weite Pflicht für Rechnungen an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten, zusammen mit der digitalen Meldung der Rechnungsdaten. Wer heute schon E-Rechnungen nach der Norm EN 16931 erzeugt, etwa XRechnung oder ZUGFeRD, hat das passende Format bereits.
Was ViDA regelt
ViDA hat drei Teile. Der erste macht die E-Rechnung zum Standard und führt eine digitale Meldepflicht für Umsätze zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten ein. Der zweite nimmt Plattformen für kurzfristige Unterkünfte und Personenbeförderung auf der Straße in die Pflicht: Sie gelten ab Juli 2028 als Leistende und schulden die Umsatzsteuer. Der dritte vereinfacht die Registrierung für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten verkaufen. Für die meisten Rechnungssteller zählt nur der erste Teil.
Eine E-Rechnung im Sinne von ViDA ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931. Eine gewöhnliche PDF ohne strukturierte Daten zählt nicht dazu.
Zeitplan
| Termin | Was gilt |
|---|---|
| 11. März 2025 | Der Rat der EU beschließt das ViDA-Paket. |
| 25. März 2025 | Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, darunter die Richtlinie (EU) 2025/516. |
| 14. April 2025 | Inkrafttreten. Die Mitgliedstaaten dürfen die E-Rechnung im Inland verpflichtend machen. |
| 2025 bis 2028 | Deutsche E-Rechnungspflicht: Empfang seit 1. Januar 2025, Versand ab 2027 bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für fast alle Unternehmen. |
| 2027 und 2028 | Einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung in Stufen. Ab 1. Juli 2028 gelten neue Regeln für Plattformen. Die Staaten dürfen sie bis 2030 aufschieben. |
| 1. Juli 2030 | E-Rechnung und digitale Meldung bei Umsätzen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten. Die Rechnung muss spätestens zehn Tage nach der Leistung ausgestellt sein. Die Zusammenfassende Meldung entfällt. |
| 1. Januar 2035 | Bestehende nationale Meldesysteme müssen an das EU-Modell angeglichen sein. |
Was sich für Unternehmen in Deutschland ändert
Für Rechnungen im Inland ändert ViDA nichts an den deutschen Fristen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 fast alle. Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Einzelheiten stehen im Ratgeber E-Rechnungspflicht.
Neu sind die Regeln für Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten. Ab dem 1. Juli 2030 müssen Sie dafür eine E-Rechnung ausstellen, spätestens zehn Tage nach der Lieferung oder Leistung. Heute haben Sie bis zum 15. des Folgemonats Zeit. Die Rechnungsdaten gehen dann zeitnah elektronisch an die Steuerverwaltung. Die Zusammenfassende Meldung entfällt.
Ob und wann Deutschland zusätzlich ein Meldesystem für Umsätze im Inland einführt, ist offen.
ViDA, EN 16931 und XRechnung
Für die E-Rechnung verweist ViDA auf die europäische Norm EN 16931. Auf derselben Norm beruhen XRechnung und ZUGFeRD. Die Norm wurde überarbeitet: Die neue Fassung EN 16931-1:2026 liegt seit März 2026 vor. XRechnung 4.0 setzt sie um und erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2027. Wie eine XRechnung heute aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber XRechnung-Format.
Was Sie jetzt tun sollten
Für Rechnungen im Inland gilt der Fahrplan der deutschen E-Rechnungspflicht. Wenn Sie Kunden in anderen EU-Staaten beliefern, klären Sie bis 2030 zwei Fragen: Erzeugt Ihre Software E-Rechnungen nach EN 16931 auch für Empfänger im Ausland? Und schaffen Sie die Rechnung innerhalb von zehn Tagen? Wie die digitale Meldung in Deutschland technisch abläuft, regelt das deutsche Umsetzungsgesetz, das noch aussteht.
Quellen
Europäische Kommission: VAT in the Digital Age (ViDA). Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates vom 11. März 2025 auf EUR-Lex.
Häufige Fragen zu ViDA
Gilt ViDA auch für Kleinunternehmer?
Reicht ZUGFeRD für ViDA?
Nach heutigem Stand ja, wenn das eingebettete XML der Norm EN 16931 entspricht. Eine gewöhnliche PDF ohne strukturierte Daten reicht nicht. Wie die Meldung an die Steuerverwaltung technisch abläuft, legen die Mitgliedstaaten bis 2030 fest.
Was ist die digitale Meldepflicht?
Ab dem 1. Juli 2030 übermitteln Unternehmen bei Umsätzen mit Unternehmen in anderen EU-Staaten die Rechnungsdaten zeitnah elektronisch an die Steuerverwaltung. So können die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Umsätze abgleichen und Umsatzsteuerbetrug erschweren. Die Zusammenfassende Meldung entfällt dann.
Ändert ViDA etwas an Rechnungen an Kunden in Deutschland?
Nein. Für Inlandsrechnungen gilt die deutsche E-Rechnungspflicht mit ihren Fristen 2025, 2027 und 2028. ViDA erlaubt den Mitgliedstaaten, solche Pflichten einzuführen. Deutschland hatte seine schon vorher beschlossen.
Was passiert 2035?
Bis zum 1. Januar 2035 müssen Mitgliedstaaten, die schon ein eigenes Meldesystem für Inlandsumsätze haben, es an das EU-Modell angleichen. Deutschland hat bisher kein solches System.
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