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XRechnung 4.0: Was sich ändert und ab wann es gilt

Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

XRechnung 4.0 setzt die überarbeitete europäische Norm EN 16931-1:2026 um. Seit dem 15. September 2026 gibt es eine Vorversion der Spezifikation. Die finale Fassung erwartet die KoSIT im Frühjahr 2027. Diese Seite zeigt, was sich gegenüber XRechnung 3.0.2 ändert, welche Termine feststehen und was Sie jetzt tun sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Die Vorversion ist ausdrücklich nicht für den produktiven Einsatz gedacht. Die finale Version erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2027, im Bundle mit den technischen Komponenten wie Prüfregeln und Testdateien. Bis dahin gilt XRechnung 3.0.2: Version 3.0 bleibt mindestens bis zum 31. Juli 2027 in Kraft. Die Übergangsfristen legt die KoSIT mit der finalen Version fest, und für die Norm selbst ist eine parallele Nutzung der alten und der neuen Fassung bis März 2029 vorgesehen. Wer heute XRechnung 3.0.2 erzeugt, muss jetzt nichts umstellen.

Zeitplan

SchrittTermin
EN 16931-1:2026, englische Fassungseit März 2026
Syntax-Bindungen für UBL 2.5 und CII D25Averöffentlicht
Vorversion der Spezifikation XRechnung 4.015. September 2026
HTML-Vergleichsansicht 4.0 gegenüber 3.0angekündigt für Oktober 2026
Prüfregeln der CEN zur neuen Norm (Validierungsartefakte)stehen noch aus
Finale Version XRechnung 4.0 im Bundlevoraussichtlich Frühjahr 2027
Übergangsfristen für XRechnungmit der finalen Version
XRechnung 3.0 in Kraftmindestens bis 31. Juli 2027
Parallele Nutzung der Normfassungen 2017 und 2026vorgesehen bis März 2029

Wann die Rechnungseingangsplattformen von Bund und Ländern, etwa die OZG-RE, XRechnung 4.0 annehmen, ist noch nicht veröffentlicht.

Was neu ist

Wir haben die Vorversion Feld für Feld mit XRechnung 3.0.2 verglichen. Das Datenmodell wächst um 59 Elemente: 52 neue Felder (Business Terms, BT) und 7 neue Gruppen (BG). Kein bestehendes Feld fällt weg. Die wichtigsten Neuerungen nach Themen:

Skonto in eigenen Feldern

Skonto bekommt eine eigene Gruppe mit Enddatum, Prozentsatz und Betrag (BG-35). Heute steht Skonto in XRechnung als festgelegte Textformel im Feld Zahlungsbedingungen (BT-20). Diese Vorgabe (BR-DE-18) entfällt. Mehrere Skontostufen sind möglich, die Prozentsätze werden aber nicht addiert.

Verzugszinsen und Verzugspauschalen

Für den Zahlungsverzug gibt es eine eigene Gruppe (BG-36): ab welchem Datum Verzugszinsen oder eine Pauschale anfallen, mit welchem Jahreszins und in welcher Höhe. Bisher ging das nur als Freitext.

Durchlaufende Posten

Beträge, die der Kunde mit der Rechnung bezahlt, die aber nicht zum Rechnungsbetrag gehören, stehen künftig in einer eigenen Gruppe (BG-34). Ein typisches Beispiel sind verauslagte Gerichtskosten. Sie erhöhen den Zahlbetrag, ändern aber weder die Nettosumme noch die Umsatzsteuer. Heute werden solche Beträge oft als Position mit 0 % Umsatzsteuer erfasst.

Sammelrechnungen mit mehreren Bestellungen

Bestellung, Lieferschein, Versandanzeige und Wareneingang lassen sich je Position referenzieren. Auch Lieferdatum und Lieferadresse können je Position angegeben werden. Eine Rechnung kann damit mehrere Bestellungen und Lieferungen sauber abbilden. Jede Referenzart steht entweder im Rechnungskopf oder in den Positionen, nie an beiden Stellen. Bei Abschlags- und Schlussrechnungen lässt sich außerdem je Position auf eine vorausgegangene Rechnung verweisen.

Mehrere Käuferreferenzen

Die Käuferreferenz (BT-10) darf mehrfach vorkommen, zum Beispiel Leitweg-ID und Aktenzeichen nebeneinander. Höchstens eine davon darf eine Leitweg-ID sein. Auch für den Käufer selbst sind mehrere Kennungen möglich. Wie die Leitweg-ID aufgebaut ist, erklärt der Leitweg-ID-Ratgeber.

Andere Steuern und Abgaben

Zuschläge auf Rechnungs- und Positionsebene können künftig auch andere Steuern als die Umsatzsteuer sein, etwa Verbrauchsteuern. Dafür gibt es einen eigenen Steuerart-Code.

Weitere neue Felder

Neu sind außerdem die Uhrzeit der Rechnungsstellung, ein Wechselkurs für die Umsatzsteuer in einer zweiten Währung und eine Lieferscheinnummer im Rechnungskopf. Als Anhang ist zusätzlich XML erlaubt. Welche Felder der Konverter heute befüllt, zeigt die BT-Felder-Übersicht.

Neue und entfallende Pflichtregeln

Die deutschen Geschäftsregeln (BR-DE) ändern sich an mehreren Stellen. Die Tabelle gibt den Stand der Vorversion wieder. Die finale Fassung kann noch abweichen.

RegelInhaltÄnderung
BR-DE-35Leistungs- oder Lieferdatum oder Leistungszeitraum auf jeder Rechnung. Ausgenommen sind nur Proformarechnungen (325), Korrekturrechnungen (384) und Vorauszahlungsrechnungen (386).neu
BR-DE-32Bei mehreren Käuferreferenzen darf höchstens eine davon eine Leitweg-ID sein.neu
BR-DE-33, BR-DE-34Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Käufers müssen gültig sein, wenn sie angegeben sind.neu
BR-DE-26Eine Korrekturrechnung (384) muss die korrigierte Rechnung nennen, im Rechnungskopf oder je Position. Bisher war das nur empfohlen.verschärft
BR-DE-1Zahlungsangaben wie die IBAN sind nur noch bei Rechnungen Pflicht, nicht mehr bei Gutschriften.gelockert
BR-DE-18Skonto als Textformel im Feld Zahlungsbedingungen. Ersetzt durch eigene Skonto-Felder.entfällt
BR-DE-17Feste Liste der zulässigen Rechnungsarten.entfällt
BR-DE-14Pflicht zum Umsatzsteuersatz je Kategorie. Die europäische Regel BR-48 verlangt den Satz weiterhin, außer bei nicht steuerbaren Umsätzen.entfällt
BR-DE-23 bis BR-DE-25Kopplung der Zahlungsart an genau eine Gruppe für Überweisung, Karte oder Lastschrift.entfällt

Auch die europäische Norm selbst ändert Regeln, die Rechnungssteller bemerken werden. Kennungen und Registernummern brauchen künftig eine Angabe, aus welchem Verzeichnis sie stammen (Scheme-ID, BR-69 bis BR-75). Für einige Rechenregeln, etwa den Positionsbetrag und die Umsatzsteuer je Kategorie, gelten kleine Rundungstoleranzen. Zugleich begrenzt die Norm die Nachkommastellen, bei Mengen zum Beispiel auf vier. Die Umsatzsteueraufschlüsselung wird zusätzlich nach Befreiungsgrund gebildet.

Was gleich bleibt

Vieles, was Sie für XRechnung 3.0.2 beachten, gilt weiter: die Leitweg-ID im Feld Käuferreferenz, Ansprechpartner, Telefon und E-Mail-Adresse des Verkäufers, die Pflichtangaben zu den Anschriften, die Prüfung der IBAN und eindeutige Dateinamen für Anhänge. Auch die Regel, dass eine Rechnung mit offenem Betrag ein Fälligkeitsdatum oder Zahlungsbedingungen nennen muss, bleibt bestehen.

Was Sie jetzt tun sollten

Umstellen müssen Sie nichts. Drei Punkte machen Ihre Rechnungen aber schon heute sauberer und erleichtern später den Wechsel:

  • Leistungsdatum immer angeben. Nach § 14 Abs. 4 UStG gehört der Zeitpunkt der Leistung ohnehin zu den Pflichtangaben einer Rechnung. In XRechnung 3.0.2 ist das Feld noch optional. Mit 4.0 wird es Pflicht (BR-DE-35), nach der Vorversion auch für Gutschriften.
  • Skonto eindeutig formulieren. Frist und Prozentsatz gehören zusammen, zum Beispiel „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“.
  • Bestell- und Lieferscheinnummern je Position festhalten, wenn Sie Sammelrechnungen schreiben. XRechnung 4.0 kann sie je Position übertragen.

Der Konverter von e-rechnung.tools erzeugt XRechnung 3.0.2. Eine Ausgabe in XRechnung 4.0 kommt hinzu, wenn die finale Version mit den Prüfregeln vorliegt. Bis die Empfänger 4.0 annehmen, bleibt 3.0.2 der Standard. Ihre Dateien prüfen Sie mit der E-Rechnungs-Validierung gegen die aktuellen KoSIT-Regeln. Wie eine XRechnung heute aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber XRechnung-Format.

Quellen

Meldungen der KoSIT auf xeinkauf.de: Vorversion XRechnung 4.0 (16.09.2026) und EN 16931: Aktueller Stand und Ausblick auf die Einführung der XRechnung 4.0 (01.09.2026), dazu die XRechnung-Seite der KoSIT und die Spezifikation der Vorversion 4.0.0 (PDF).

Häufige Fragen zu XRechnung 4.0

Muss ich jetzt auf XRechnung 4.0 umstellen?

Nein. XRechnung 3.0 bleibt mindestens bis zum 31. Juli 2027 in Kraft, und die Übergangsfristen veröffentlicht die KoSIT erst mit der finalen Version. Für die Norm selbst ist eine parallele Nutzung der alten und der neuen Fassung bis März 2029 vorgesehen.

Wann kommt XRechnung 4.0?

Die Vorversion der Spezifikation erschien am 15. September 2026. Die finale Version erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2027, im Bundle mit Prüfregeln und Testdateien.

Ist XRechnung 4.0 abwärtskompatibel?

Teilweise. Das Datenmodell wird nur erweitert: Kein Feld fällt weg. Neue Pflichtregeln wie das Leistungsdatum können aber dazu führen, dass einer heutigen Rechnung Angaben fehlen. Technisch nutzt 4.0 neue XML-Versionen (UBL 2.5 und CII D25A) und eine neue Spezifikationskennung. Eine 4.0-Datei muss deshalb neu erzeugt werden.

Was ändert sich für Gutschriften?

Zahlungsangaben wie die IBAN sind bei Gutschriften nicht mehr vorgeschrieben (BR-DE-1). Ein Leistungs- oder Lieferdatum brauchen nach der Vorversion dagegen auch Gutschriften (BR-DE-35).

Gilt das auch für ZUGFeRD?

ZUGFeRD wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gepflegt und übernimmt die neue Norm in eigenen Schritten. Eine erste Funktion der EN 16931-1:2026 gibt es bereits im Profil EXTENDED. Für Herbst 2026 hat das FeRD ein weiteres Release angekündigt, voraussichtlich mit Bruttorechnungen. Worin sich die beiden Formate unterscheiden, zeigt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.

Kann ich die Vorversion schon nutzen?

Nein. Die KoSIT sieht die Vorversion ausdrücklich nicht für den produktiven Einsatz vor. Auch die offiziellen Prüfregeln für 4.0 fehlen noch. Eine Rechnung nach der Vorversion lässt sich deshalb nicht offiziell validieren.

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